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Befreiung von der Maut und den Gebühren Streitkräfte der Tschechischen Republik

Befreiung von der Maut und den Gebühren in Tschechien

Die Befreiung von der Maut und den Gebühren wird gemäß § 20a Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über den Straßenverkehr in seiner jeweils gültigen Fassung geregelt:

  1. Fahrzeuge, die von der Bezahlung der Gebühren ausgenommen sind, müssen:
    a)

    mit einer speziellen Warnleuchte nach einer speziellen Gesetzgebung ausgestattet sein, sofern das Fahrzeug: zum Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik gehört, Notfalldienste durchführt, Notfallpatienten transportiert und medizinische Transporte anbietet, einen Teil der Rettungsdienste darstellt, die nicht in den Punkten 1) und 2) genannt wurden,

    Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik

    Fahrzeuge, die von der Bezahlung der Gebühren ausgenommen sind, müssen mit der Aufschrift „Polizei” versehen sein.

    b)

    zum Innenministerium gehören und von der Staatspolizei der Tschechischen Republik genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen mit der Aufschrift „Polizei” versehen sein.

    c)

    zu den Streitkräften der Tschechischen Republik gehören, einschließlich der Fahrzeuge, die von der Militärpolizei genutzt werden und mit der Aufschrift „Militärpolizei” versehen sind sowie Fahrzeuge, die den Streitkräften anderer Staaten unter gegenseitigem Einvernehmen angehören,

    d)

    zu den Zollbehörden gehören und mit der Aufschrift „Zoll” versehen sein,

    e)

    zum Feuer- und Rettungsdienst oder zu freiwilligen Einsatzkräften gehören und mit der Aufschrift „Feuerwehr” versehen sein,

    f)

    zur Gemeinde- oder Stadtpolizei gehören und mit der Aufschrift „Stadtpolizei” versehen sein,

    g)

    zum Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik gehören und mit speziellen Farben und Beschriftungen unter Einhaltung der speziellen Gesetzgebung versehen sein,

    h)

    zum Transport schwer-behinderter Mitmenschen genutzt werden, die gesetzlich über einen ZTP Ausweis verfügen. Davon ausgenommen sind behinderte Personen mit praktischer oder vollständiger Taubheit oder Personen mit ZTP/P Ausweis, falls der Ausweisinhaber selbst oder eine Person, die ihm nahe steht, betroffen ist.

    i)

    zum Transport unterhaltsberechtigter Kinder genutzt werden, die wegen eines bösartigen Tumors oder einer Hämoblastose behandelt werden,

    j)

    laut offiziellem Registereintrag Fahrzeuge der diplomatischen Vertreter darstellen,

    k)

    von Personen genutzt werden, die eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung betreiben und für deren Transport zuständig sind,

    l)

    zur Durchführung von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden,

    m)

    zur Verwaltung staatlicher Reserven genutzt werden, die während des Transports der staatlichen Reserven oder staatlicher humanitärer Hilfe in einer Krisensituation unter speziellen gesetzlichen Auflagen stattfindet,

    n)

    zur Verwaltung der Mautstraßen genutzt werden,

    o)

    müssen mit elektrischer Energie oder Wasserstoff als Kraftstoff betrieben werden,

    - entweder ausschließlich,

    - oder in Kombination mit einem anderen Kraftstoff, unter der Voraussetzung, dass die daraus resultierenden CO2-Emissionen den Wert von 50 g/km nicht überschreiten.

  2. Falls notwendig, ist es während einer Straßensperrung gemäß $ 24 der Gesetzgebung zur Nutzung von Umleitungen möglich, diese Straße kostenlos zu befahren.
  3. Für den Fall eines Warn- oder Regelsignals für Feinstaub (PM10) gemäß Sondergesetzgebung ist es möglich, bestimmte Straßenabschnitte, die durch die Sondergesetzgebung festgelegt wurden, bis zum Ende des Signals kostenlos zu befahren.

Fragen zur Maut-Befreiung in Tschechien

  • Benötigt man für Elektroautos in der Tschechischen Republik eine Vignette? Fahrer von Elektroautos sind von der Gebührenpflicht auf den Straßen in der Tschechischen Republik befreit.
  • Benötigt man für Motorräder in der Tschechischen Republik eine Vignette? Im Vergleich zu den meisten Fahrzeugen mit vier Rädern, wird für Motorräder auf den Straßen in der Tschechischen Republik keine Vignette verlangt.
  • Hilfstransporte Ukraine Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die Hilfstransporte für die Ukraine durchführen und die Tschechische Republik durchqueren, sind von der Vignettenpflicht auf den tschechischen Straßen befreit. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die in Tschechien oder in anderen Staaten zugelassen sind. Source: CESMAD BOHEMIA

  Maut in Tschechien bei Hilfstransporten für die Ukraine

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