a)
mit einer speziellen Warnleuchte nach einer speziellen Gesetzgebung ausgestattet sein, sofern das Fahrzeug: zum Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik gehört, Notfalldienste durchführt, Notfallpatienten transportiert und medizinische Transporte anbietet, einen Teil der Rettungsdienste darstellt, die nicht in den Punkten 1) und 2) genannt wurden,
Fahrzeuge, die von der Bezahlung der Gebühren ausgenommen sind, müssen mit der Aufschrift „Polizei” versehen sein.
b)
zum Innenministerium gehören und von der Staatspolizei der Tschechischen Republik genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen mit der Aufschrift „Polizei” versehen sein.
c)
zu den Streitkräften der Tschechischen Republik gehören, einschließlich der Fahrzeuge, die von der Militärpolizei genutzt werden und mit der Aufschrift „Militärpolizei” versehen sind sowie Fahrzeuge, die den Streitkräften anderer Staaten unter gegenseitigem Einvernehmen angehören,
d)
zu den Zollbehörden gehören und mit der Aufschrift „Zoll” versehen sein,
e)
zum Feuer- und Rettungsdienst oder zu freiwilligen Einsatzkräften gehören und mit der Aufschrift „Feuerwehr” versehen sein,
f)
zur Gemeinde- oder Stadtpolizei gehören und mit der Aufschrift „Stadtpolizei” versehen sein,
g)
zum Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik gehören und mit speziellen Farben und Beschriftungen unter Einhaltung der speziellen Gesetzgebung versehen sein,
h)
zum Transport schwer-behinderter Mitmenschen genutzt werden, die gesetzlich über einen ZTP Ausweis verfügen. Davon ausgenommen sind behinderte Personen mit praktischer oder vollständiger Taubheit oder Personen mit ZTP/P Ausweis, falls der Ausweisinhaber selbst oder eine Person, die ihm nahe steht, betroffen ist.
i)
zum Transport unterhaltsberechtigter Kinder genutzt werden, die wegen eines bösartigen Tumors oder einer Hämoblastose behandelt werden,
j)
laut offiziellem Registereintrag Fahrzeuge der diplomatischen Vertreter darstellen,
k)
von Personen genutzt werden, die eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung betreiben und für deren Transport zuständig sind,
l)
zur Durchführung von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden,
m)
zur Verwaltung staatlicher Reserven genutzt werden, die während des Transports der staatlichen Reserven oder staatlicher humanitärer Hilfe in einer Krisensituation unter speziellen gesetzlichen Auflagen stattfindet,
n)
zur Verwaltung der Mautstraßen genutzt werden,
o)
müssen mit elektrischer Energie oder Wasserstoff als Kraftstoff betrieben werden,
- entweder ausschließlich,
- oder in Kombination mit einem anderen Kraftstoff, unter der Voraussetzung, dass die daraus resultierenden CO2-Emissionen den Wert von 50 g/km nicht überschreiten.